Ihr Engagement können Sie bei der Pestalozzi Stiftung individuell gestalten:
Spenden - Aktive Hilfe
Mit einer Spende an die Pestalozzi Stiftung Wahlwies unterstützen Sie nachhaltige Projekte im Pestalozzi Kinder- und Jugenddorf. Spendengelder gehen direkt dem Stiftungszweck zu, sie ergänzen die Erträge aus dem Stiftungskapital oder ermöglichen kurzfristig auf Bedarf im Kinderdorf zu reagieren.
Die Pestalozzi Stiftung ist als gemeinnützige Stiftung anerkannt. Für jede Spende erstellen wir eine Steuerbescheinigung für die Vorlage bei Ihrem Finanzamt. Spenden können bis zu 20% der gesamten Einkünfte als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Spendenkonto
Konto 6100002
BLZ 69251755
Sparkasse Stockach
Zustiften - Nachhaltige Förderung
Eine Zustiftung erhöht das Stiftungskapital dauerhaft, die Gelder werden sicher und ertragreich angelegt. Das Stiftungskuratorium wählt die Projekte aus, für die die jährlichen Erträge eingesetzt werden. Ebenso wie Spenden sind Zustiftungen steuerlich abzugsfähig.
Leihen - Anderen Helfen und selbst Rückhalt haben
Mit einem zinslosen Darlehen oder einer Schenkung mit Vorbehalt ermöglichen Sie der Pestalozzi Stiftung eine zeitweise Aufstockung des Stiftungskapitals, dessen Erträge in die Projekte des Pestalozzi Kinder- und Jugenddorfes fließen.
Eine Schenkung mit Vorbehalt sichert Sie im Falle eines Schicksalsschlages ab. Ihre Vermögenszuwendung erhalten Sie im Bedarfsfall in vollem Umfang zurück und somit können Sie sicher sein, dass Ihre Unterstützung für die Pestalozzi Stiftung Sie nicht zu einem späteren Zeitpunkt in finanzielle Nöte bringt.
Bei einem zinslosen Darlehen legt die Pestalozzi Stiftung Ihre Vermögenswerte nachhaltig an und verwendet die Erträge daraus. Nach Ablauf einer gemeinsam festgelegten Vertragslaufzeit geht das Kapital an Sie zurück.
Hinterlassen - Gutes tun über das eigenen Leben hinaus
Wenn Sie den Wunsch haben, konkrete Hilfe für Kinder und Jugendlichen zu hinterlassen, können Sie in Ihrem Testament neben Ihren Erben die Pestalozzi Stiftung als Erbe oder Miterbe, durch ein Vermächtnis oder eine testamentarische Schenkung bedenken. Ihr Nachlass geht in das Stiftungsvermögen ein und wird in jedem Jahresbericht namentlich verzeichnet. So unterstützt Sie über Ihr eigenes Leben hinaus auch in Zukunft die Erziehung mit „Kopf, Herz und Hand" für benachteiligte Kinder und Jugendliche.